Wie alles begann….
Am 17.08.1986 wurde unser Club
( CYT e.V. ) von 13 langjährigen Yorkshire-Terrier-Züchtern und Ausstellern gegründet.
Als 1.Vorsitzender wurde Herr Alraun gewählt. In den ersten Wochen wurde viel Zeit für die Satzung und Regeln der Clubs, der Zuchtordnung, der Ausstellungsordnung, der Richterordnung u.s.w. aufgebracht.
Ende August konnten wir beim VDH den Antrag auf vorläufige Mitgliedschaft stellen. So war und ist heute noch der Werdegang um ordentliches Mitglied zu werden.
Bis alles geprüft war, vergingen acht Monate. Seit dem 01.Mai 1987
sind wir vollwertiges Mitglied im VDH Dortmund.
Diese Mitgliedschaft war für unsere Züchter und Aussteller sehr wichtig, denn erst dann durften wir Ahnentafeln mit den Initialen
FCI/VDH ausstellen, welche in der ganzen Welt anerkannt sind und unsere Mitglieder dürfen nationale und internationale Ausstellungen besuchen.
Jetzt führten wir unser eigenes Zuchtbuch und hatten die ersten 115 Yorkies eingetragen. ( Stand 14.07.1987)
Unser Ziel
ist es, den Yorkshire Terrier Freunden das Gefühl zu vermitteln, einer großen Familie anzugehören, der das Wohl der Yorkshire-Terrier über alles geht, so wenig Vereinsmeierei wie nur möglich.
Eine demokratische Clubführung unter Berücksichtung der Anregungen unserer Mitglieder schwebt uns vor.
Fairness ist eine Selbstverständlichkeit
Beratung und Hilfe bei Yorkie-Problemen gehören zu den vordringlichen Aufgaben des CYT e.V.
Der CYT e.V. vermittelt kostenlos Yorkshire Terrier aus den Reihen seiner verantwortungsvollen Züchter.
– Der CYT e.V. ist offen für alle Yorkieliebhaber die an einem harmonischen Clubleben interessiert sind.
Allgemeine Informationen
Der CYT e.V. führt ein eigenes Zuchtbuch.
– Die Ausfertigung einer VDH / CYT e.V. Ahnentafel kostet 25,- Euro. Mehr Informationen dazu findet man in unserer Gebührenordung.
– Für die Zuchtzulassung sind zwei Ausstellungsbewertungen, mindestens „Sehr Gut“ erforderlich. Die Yorkshire-Terrier müssen eine VDH-anerkannte Ahnentafel besitzen. Des weiteren ist eine Patellalux-Untersuchung erforderlich,
– Für Yorkshire-Terrier mit Ahnentafel eines nicht dem VDH angehörigen Vereins können nach Überprüfung der Rassereinheit VDH / CYT e.V. Registrierbescheinigungen erstellt werden
Beitrags- und Gebührenordnung
§ 1 Beiträge 1. Die Beiträge werden vom Vorstand festgesetzt. 2. Die Beiträge sind im ersten Quartal des Geschäftsjahres fällig.
1. Die Gebühren des Zuchtbuchamtes werden vom Vorstand festgesetzt. 2. Reisespesen des Vorstandes zu Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen können nur nach der gültigen Gebührenordnung des VDH abgerechnet werden. 3. Kosten für Informations- und Werbematerial sind vom Vorstand zu genehmigen. 4. Portokosten sind zu belegen. 5. Über die Ausgaben und Einnahmen ist ein Kassenbuch zu führen
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